Ablauf der Meldefrist für 2014

Die Meldefrist für die Künstlersozialabgabe 2014 läuft ab. Bis spätestens 31. März 2015 müssen Unternehmen ihre abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2014 an die Künstlersozialkasse melden.

Den Meldebogen für 2014 finden Sie hier.

Meldefrist Künstlersozialabgabe

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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