Künstlersozialabgabe 2019 bleibt bei 4,2%

Die Künstlersozialabgabe bleibt stabil: Auch im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz bei 4,2%. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

„Ich freue mich, dass der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2019 unverändert bei 4,2 Prozent bleibt. Unsere Maßnahmen für eine solide und gerecht finanzierte Künstlersozialversicherung in der letzten Legislaturperiode zeigen somit anhaltend Wirkung. Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nach. Das ist wichtig, denn die gerechtere Lastenverteilung hält die Künstlersozialabgabe stabil.“

Die Pressemeldung zum neuen Abgabesatz ist hier abrufbar.

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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