Eine Ausgleichsvereinigung (AV) ist eine feine Sache: Gemäß § 32 KSVG können sich mehrere Unternehmen einer Branche zusammenschließen und mit der Künstlersozialkasse vertraglich die Bildung einer AV vereinbaren.
Die Ausgleichsvereinigung soll das Verfahren der Erhebung der Künstlersozialabgabe erleichtern. Anstatt der umständlichen Erfassung der abgabepflichtigen Entgelte im Einzelnen wird die Künstlersozialabgabe an eine geeignete Bemessungsgrundlage (z. B. den Jahresumsatz) angeknüpft und ggf. auch ein pauschaler Abgabesatz vereinbart.
Die AV erfüllt der KSK gegenüber die Pflichten der Mitglieder. Sie übernimmt also insbesondere
Die Ausgleichsvereinigung bringt den Mitgliedern also Bürokratieersparnis und Rechtssicherheit
In einigen Branchen gibt es bereits Ausgleichsvereinigungen (z. B. die AV Verlage).
In Ihrer Branche gibt es noch keine AV? Dann gründen Sie doch eine. Wie das geht? Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
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