Die Künstlersozialabgabe existiert zwar bereits seit über 30 Jahren, fristete bislang aber in der Steuerberatung eher ein Schattendasein.
Spätestens seit der Verschärfung der Betriebsprüfungen durch das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) zum 1. Januar 2015 hat das Thema ganz erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei Unternehmen, die bereits bei der Künstlersozialkasse erfasst sind, und Arbeitgebern mit mehr als 19 Beschäftigten findet nun zwingend mindestens alle vier Jahre eine Prüfung statt. Die übrigen Unternehmen werden im Schnitt alle zehn Jahre geprüft. Statt zuvor ca. 70.000 Prüfungen jährlich finden seit 2015 über 400.000 Betriebsprüfungen pro Jahr statt.
Vor diesem Hintergrund müssen Steuerberater:innen und Steuerfachangestellte mit den Grundzügen des Künstlersozialversicherungsrechts vertraut sein. Bei Detailfragen (wie z. B. der oftmals schwierigen Abgrenzung zwischen künstlerischer und nicht-künstlerischer Tätigkeit) oder der Ergreifung von Rechtsmitteln bietet sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen, spezialisierten Rechtsanwalt an.
Eine Kooperation mit unserer Kanzlei kommt für Steuerberater:innen zum Beispiel in folgenden Bereichen in Betracht:
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