Künstlersozialabgabe berechnen
Will man die Künstlersozialabgabe berechnen, muss man Folgendes beachten:
Ausgangspunkt der Berechnung sind alle Rechnungen (netto), die für künstlerische oder publizitistische Leistungen von selbständigen Kreativen in einem Kalenderjahr gestellt wurden.
Abgabepflichtig ist grundsätzlich alles, was der Künstler oder Publizist als Entgelt erhält, also z.B.
- Gagen
- Honorare
- Tantiemen
- Lizenzzahlungen
- Sachleistungen
- Auslagenersatz
- Materialkosten
- Fremdkosten
- Transportkosten
- usw.
Nicht abgabepflichtig sind
- ausgewiesene Umsatzsteuer
- Zahlungen an juristische Personen (GmbH, UG, AG, e.V. etc.), an KG oder OHG
- Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort)
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen
- nachgewiesene Reisekosten (in den steuerlichen Grenzen)
- steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale“)
- nachträgliche Vervielfältigungskosten
- rein durchlaufende Posten
- Zahlungen für Verwertung von Namensrechten
WICHTIG:
Grundsätzlich zählen alle Kosten zum abgabepflichtigen Entgelt, die in der Rechnung des Künstlers aufgehen, d.h. auch Nebenkosten oder Fremdkosten (z.B. Mietkosten, Kosten für Hilfskräfte, Kosten für Equipment etc.). Selbst wenn der Künstler Rechnungen von Dritten nur eins zu eins „durchreicht“, gehören diese zum abgabepflichtigen Entgelt, wenn der Künstler diese Dritten beauftragt hat und keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber bestehen.
Beispiel 1:
Rechnung eines Fotografen an eine Werbeagentur:
Rechnung | |
---|---|
Bildrechte für 1 Jahr | 500,00 € |
Hair-Styling | 150,00 € |
Modelgage | 1.200,00 € |
Reisekosten Fotograf (100km à 0,30 €) | 30,00 € |
Reisekosten Model | 110,00 € |
Netto | 4.390,00 € |
zzgl. 19% USt | 834,10 € |
Gesamt | 5.224,10 € |
Abgabepflichtiges Entgelt: 4.360,00 €
Nur eigene Reisekosten des Fotografen und die Umsatzsteuer sind nicht abgabepflichtig.
Sämtliche anderen Rechnungsposten gehören zum abgabepflichtigen Entgelt!
Beispiel 2:
Rechnung eines Werbegrafikers an eine Gemeinde:
Rechnung | |
---|---|
Vorgespräche zu Touristikzeitschrift 2015 | 500,00 € |
Entwurf/Gestaltung/Layout/Reinzeichnung | 3.250,00 € |
Druckkosten für 1.000 Stk. | 10.000,00 € |
Netto | 13.750,00 € |
zzgl. 19% USt (auf 3.750,00 €) | 712,50 € |
Gesamt | 14.462,50 € |
Abgabepflichtiges Entgelt: 3.750,00 €
Die Druckkosten und die Umsatzsteuer können von der Rechnung abgezogen werden.
Reine Vervielfältigungskosten, die erst nach Abschluss der künstlerischen Leistung anfallen sind nicht abgabepflichtig.