Checkliste

Die folgende Checkliste gibt einen ersten Überblick, welche Entgelte abgabepflichtig sind und deshalb im Rahmen der Jahresmeldung an die KSK berücksichtigt werden müssen:

Art der ZahlungAbgabepflicht?
Gehälter von Angestellten im künstlerischen/ publizistischen BereichNein
Zahlungen an selbständige Künstler/ PublizistenJa
Zahlungen an ausländische Künstler/ PublizistenJa
Zahlungen an selbständige Künstler/ Publizisten, die nicht über die Künstlersozialversicherung versichert sindJa
Zahlungen an GbR für künstlerische/ publizistische LeistungenJa
Zahlungen an „freie Mitarbeiter“ für künstlerische/ publizistische LeistungenJa
Zahlungen an OHGNein
Zahlungen an KG/ GmbH & Co. KGNein
Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG, e.V.)Nein
Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort)Nein
Zahlungen an Dritte, die im Namen und für Rechnung des Künstlers/ Publizisten auftreten (z. B. Agenten, Vermittler)Ja
PauschalhonorareJa
Lizenzzahlungen an den Künstler/Publizisten für die Einräumung von NutzungsrechtenJa
TantiemenJa
ProvisionenJa
SachleistungenJa
Zahlungen aus Nebenrechtserlösen an Publizisten oder KünstlerJa
Zahlung von Nebenkosten des Künstlers/ Publizisten (z. B. Transportkosten, Materialkosten, Fremdkosten)Ja
Zahlungen gem. § 50a EStG (Ausländersteuer)Ja
steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale“)Nein
Ausgewiesene UmsatzsteuerNein
Erstattung nachgewiesener Reisekosten/Bewirtungskosten etc. des Künstlers/ PublizistenNein (abgabefrei im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen)
ReisekostenpauschaleJa
Reisekosten von Hilfskräften des Künstlers/ PublizistenJa
Zahlungen an ErbenNein (soweit Honoraranspruch erst nach Tod des Künstlers/ Publizisten entstanden)
Zahlungen an WebdesignerJa (aber abzugrenzen von Webmaster/ Webadministrator)
Zahlungen an ÜbersetzerJa (sofern keine rein technische Wort-für-Wort-Übersetzung ohne Gestaltungsspielraum)
Zahlungen an LektorenJa (aber abzugrenzen vom bloßen Korrekturlesen)
Nachträgliche VervielfältigungskostenNein
Zahlungen für Verwertung von Namensrechten (Merchandising)Nein

Die vorstehende Checkliste soll Unternehmen einen ersten Überblick geben, welche gezahlten Entgelte künstlersozialabgabepflichtig sind. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Checkliste kann eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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