Die folgende Checkliste gibt einen ersten Überblick, welche Entgelte abgabepflichtig sind und deshalb im Rahmen der Jahresmeldung an die KSK berücksichtigt werden müssen:
Art der Zahlung | Abgabepflicht? |
---|---|
Gehälter von Angestellten im künstlerischen/ publizistischen Bereich | Nein |
Zahlungen an selbständige Künstler/ Publizisten | Ja |
Zahlungen an ausländische Künstler/ Publizisten | Ja |
Zahlungen an selbständige Künstler/ Publizisten, die nicht über die Künstlersozialversicherung versichert sind | Ja |
Zahlungen an GbR für künstlerische/ publizistische Leistungen | Ja |
Zahlungen an „freie Mitarbeiter“ für künstlerische/ publizistische Leistungen | Ja |
Zahlungen an OHG | Nein |
Zahlungen an KG/ GmbH & Co. KG | Nein |
Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG, e.V.) | Nein |
Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort) | Nein |
Zahlungen an Dritte, die im Namen und für Rechnung des Künstlers/ Publizisten auftreten (z. B. Agenten, Vermittler) | Ja |
Pauschalhonorare | Ja |
Lizenzzahlungen an den Künstler/Publizisten für die Einräumung von Nutzungsrechten | Ja |
Tantiemen | Ja |
Provisionen | Ja |
Sachleistungen | Ja |
Zahlungen aus Nebenrechtserlösen an Publizisten oder Künstler | Ja |
Zahlung von Nebenkosten des Künstlers/ Publizisten (z. B. Transportkosten, Materialkosten, Fremdkosten) | Ja |
Zahlungen gem. § 50a EStG (Ausländersteuer) | Ja |
steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale“) | Nein |
Ausgewiesene Umsatzsteuer | Nein |
Erstattung nachgewiesener Reisekosten/Bewirtungskosten etc. des Künstlers/ Publizisten | Nein (abgabefrei im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen) |
Reisekostenpauschale | Ja |
Reisekosten von Hilfskräften des Künstlers/ Publizisten | Ja |
Zahlungen an Erben | Nein (soweit Honoraranspruch erst nach Tod des Künstlers/ Publizisten entstanden) |
Zahlungen an Webdesigner | Ja (aber abzugrenzen von Webmaster/ Webadministrator) |
Zahlungen an Übersetzer | Ja (sofern keine rein technische Wort-für-Wort-Übersetzung ohne Gestaltungsspielraum) |
Zahlungen an Lektoren | Ja (aber abzugrenzen vom bloßen Korrekturlesen) |
Nachträgliche Vervielfältigungskosten | Nein |
Zahlungen für Verwertung von Namensrechten (Merchandising) | Nein |
Die vorstehende Checkliste soll Unternehmen einen ersten Überblick geben, welche gezahlten Entgelte künstlersozialabgabepflichtig sind. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Checkliste kann eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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