Künstlersozialabgabe: Abgabesatz 2022 stabil bei 4,2%

Für die Künstlersozialabgabe beträgt der Abgabesatz 2022 weiterhin 4,2%. Dies ist einer entsprechenden Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu entnehmen (hier abrufbar).

Damit liegt der Abgabesatz seit dem Jahr 2018 durchgehend stabil bei 4,2%. Dies war zunächst noch auf die deutliche Ausweitung der Betriebsprüfungen durch das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) zurückzuführen, die der Künstlersozialkasse erhebliche Mehreinnahmen beschert hat.

Seit der Corona-Pandemie konnte der Abgabesatz jedoch nur durch bedeutende Zuschüsse des Bundes stabil gehalten werden. Bereits im letzten Jahr hatte der Bund einen Entlastungszuschuss von 32,5 Millionen Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes geleistet. Um auch den Abgabesatz 2022 stabil zu halten, wurden dieses Jahr sogar knapp 84,6 Millionen Euro an zusätzlichen Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Laut dem Bundesarbeitsministerium soll damit „einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen“ werden.

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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