Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung gegen Künstlersozialkasse

 

Der deutsche Verlag VOX Populi wirft der Künstlersozialkasse Wettbewerbsverzerrung vor. Nach Auffassung des Geschäftsführers Reinhard Zoffel werden Kreative aus anderen EU-Staaten durch die Erhebung von Künstlersozialabgabe in Deutschland doppelt mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.

Laut der österreichischen Zeitschrift HORIZONT erklärt Zoffel:
„Wenn ein Unternehmen einen Österreicher beschäftigt, zahlt dieser in die österreichische Versicherung ein. Das deutsche Unternehmen muss aber nun auch noch für diesen Österreicher Beiträge für die deutsche Sozialversicherung abführen. Also zahlt der Österreicher zweimal. Die Abgabe an die Künstlersozialkasse kommt einem Strafzoll gleich und ist damit ein gravierender Nachteil für Kreative aus anderen EU-Staaten.“
(vgl. den Online-Artikel der HORIZONT vom 21.07.2017)

Zugegeben: Das System der Künstlersozialversicherung und deren Finanzierung durch die Künstlersozialabgabe ist innerhalb der Europäischen Union ein Sonderfall und teilweise für Unternehmer schwer nachvollziehbar. Insofern mag man die Verärgerung von Reinhard Zoffel menschlich verstehen.

Dennoch: Aus rechtlicher Sicht ist der Vorwurf der Doppelerhebung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht gerechtfertigt. Denn die Künstlersozialabgabe wird nicht personenbezogen erhoben. Es werden also nicht Beiträge für einen bestimmten Kreativen gezahlt. Vielmehr zahlen die Verwerter von Kreativleistungen die Künstlersozialabgabe in einen „großen Topf“, aus dem dann alle Versicherten der Künstlersozialversicherung bedient werden. Dabei kommt es gerade nicht darauf an, welche Nationalität der Kreative hat und ob er seinerseits in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht.

In dem von Reinhard Zoffel genannten Beispiel unterliegt der österreichische Kreative ausschließlich dem österreichischen Sozialversicherungssystem. Es werden für ihn über die Künstlersozialabgabe keine Beiträge für die deutsche Sozialversicherung abgeführt. Die Schlussfolgerung, dass der Österreicher zweimal zahle, ist folglich nicht korrekt.

Dementsprechend hat auch der Europäische Gerichtshof längst entschieden, dass die Künstlersozialabgabe keine unzulässige Doppelbelastung darstellt und europarechts­konform ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2001 – Rs. C-68/99).

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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