Nun ist es amtlich: Der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe wird auch im Jahr 2016 bei 5,2% liegen. Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am 25. September 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/ksv-vo-2016.html
Eine Übersicht über die Entwicklung des Abgabesatzes in den letzten Jahren findet sich hier.