Künstlersozialabgabe 2016

Nun ist es amtlich: Der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe wird auch im Jahr 2016 bei 5,2% liegen. Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am 25. September 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/ksv-vo-2016.html

Eine Übersicht über die Entwicklung des Abgabesatzes in den letzten Jahren findet sich hier.

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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