Die Meldefrist für die Künstlersozialabgabe 2014 läuft ab. Bis spätestens 31. März 2015 müssen Unternehmen ihre abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2014 an die Künstlersozialkasse melden.
Den Meldebogen für 2014 finden Sie hier.
Die Meldefrist für die Künstlersozialabgabe 2014 läuft ab. Bis spätestens 31. März 2015 müssen Unternehmen ihre abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2014 an die Künstlersozialkasse melden.
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Nachdem der Abgabesatz in den letzten fünf Jahren stabil bei 4,2% gelegen hatte, steigt die
Für die Künstlersozialabgabe beträgt der Abgabesatz 2022 weiterhin 4,2%. Dies ist einer entsprechenden Pressemitteilung des
Die Künstlersozialabgabe bleibt stabil: Auch im Jahr 2019 liegt der Abgabesatz bei 4,2%. Die entsprechende