Zum 1. Januar 2015 tritt das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz in Kraft. Dadurch werden die Kontrollen der Künstlersozialabgabe drastisch verschärft.
Alle Arbeitgeber, die bereits bei der Künstlersozialkasse erfasst sind oder mindestens 20 Beschäftigte haben, werden künftig im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre geprüft.
Von den Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten werden jährlich mindestens 40% geprüft, so dass bei Unternehmen dieser Gruppe im Durchschnitt alle 10 Jahre eine Prüfung erfolgt.
Die Künstlersozialkasse erhält ein eigenes Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.
Insgesamt ist eine Ausweitung von bislang 70.000 auf 400.000 Kontrollen pro Jahr geplant.