Nach Aufassung des Deutschen Kulturrats zeichnet sich besonders im digitalen Umfeld ab, dass die Selbstvermarktung künstlerischer Dienstleistungen und Werke durch Künstler sehr stark an Bedeutung gewinnt. Daraus folgt, dass weniger Künstlersozialabgabe anfällt, da es bei Selbstvermarktungen keinen Abgabeschuldner gibt. Diese Einnahmelücke bei der Künstlersozialkasse kann – so der Deutsche Kulturrat – nicht nur durch eine bessere Erfassung von abgabepflichtigen Unternehmen beseitigt werden, sondern nur durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, wird von der Neuen Musikzeitung wie folgt zitiert: „Die Kulturberufe ändern sich fundamental. Immer mehr Mitglieder der Künstlersozialversicherung arbeiten im digitalen Kulturmarkt und verkaufen ihre Produkte und Dienstleitung direkt, ohne Einschaltung eines Vermittlers, an den Endkunden. Damit verringert sich die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen, die 30% der Gesamtkosten der Künstlersozialkasse stemmen. In der Zukunft muss der Bund deshalb zwingend den Zuschuss erhöhen, um die Finanzierungslücke zu schließen.“