Künstlersozialabgabe 2017 beträgt 4,8%

Die Künstlersozialabgabe 2017 beträgt 4,8%. Das ist in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geregelt, die am 11. August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Für das Jahr 2016 liegt der Abgabesatz bei 5,2%.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Abgabesatzes seit dem Jahr 2000:

Künstlersozialabgabe 2017

 

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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