Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2%

Die Künstlersozialabgabe sinkt weiter: Im Jahr 2018 liegt der Abgabesatz bei 4,2%. Aktuell beträgt er 4,8%.

Damit geht der Künstlersozialabgabesatz im zweiten Jahr hintereinander zurück. Im Jahr 2016 hatte er noch bei 5,2% gelegen. Das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stablisierung des Künstlersozialabgabesatzes (KSAStabG) hat seine Wirkung also nicht verfehlt. Durch das KSAStabG wurden die Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung drastisch verschärft. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen ermöglichen nun die Absenkung des Abgabesatzes.

Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums zum neuen Abgabesatz ist hier abrufbar.

 

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Dr. Sperling
Dr. Florian Sperling
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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